Coronaschutzverordnung in der ab 30.11.2022 gültigen Fassung!
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes angepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.