Informationen rund um Covid-19

Aktuelles

Coronaschutzverordnung in der ab 30.11.2022 gültigen Fassung!

Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes angepasst worden. Ziel dieser Verordnung ist es weiterhin, die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.

Eine Zeitreise zurück in den ersten Lockdown vom 11.04.2020!
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